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Rechtsanwältin Dr. Astrid Marx
Tätigkeitsschwerpunkte Miet-
und Wohnungseigentumsrecht

Selliner Straße 19, 01109 Dresden
Tel. 0351 890 25 77
Fax 0351 890 25 78
kontakt@rechtsanwaeltin-marx.de

Die Höhe der Anwaltsgebühren steht zunächst einmal in einem ziemlich unbekannten Gesetz, dem RVG („Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“). Hier ist geregelt, welche Tätigkeit in welchem Rahmen zu vergüten ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei in erster Linie nach der Höhe des Gegenstandswertes und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Allerdings gibt es insbesondere für die außergerichtlichen Tätigkeiten daneben auch die Möglichkeit über die Höhe der Vergütung Vereinbarungen zu treffen. Gerade Beratungstätigkeiten, für die es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt, werde ich regelmäßig über Gebührenvereinbarungen abrechnen.

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Sie sich guten Rat oder gute Tat leisten können, dann zögern Sie nicht und fragen erst einmal unverbindlich, was Sie meine Arbeit in etwa kostet.
In manchen Fällen müssen Mandanten meine Tätigkeit auch gar nicht selbst zahlen. Vielleicht sind Sie berechtigt, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Womöglich übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens. Und auch Ihr „Gegner“ kann schließlich verpflichtet sein, Ihren Anwalt zu zahlen. Wir werden diese Fälle immer prüfen, da wir Ihnen wenn möglich die finanzielle Last eines Verfahrens ersparen möchten.